Das Recht zur Aufführung und Vervielfältigung der Stücke erteilt ausschließlich:
Theaterautor
Jörg Appel
Heckfelder Str. 2
97944 Boxberg-Kupprichhausen
Weitere Rechte sind vorbehalten:
Ãœbersetzung
Verfilmung
Funk- und Fernsehsendung usw.
Auch diese Rechte werden ausschließlich von Jörg Appel erteilt.
Geltungsbereich:
Aufführungen Amateur- und Laientheater
Aufführungen von professionellen Bühnen
Wohltätigkeitsveranstaltungen
schulinterne Aufführungen
private Veranstaltungen
Aufführungen in geschlossenen Kreisen
Aufführungen ohne Einnahmen
Abweichungen von den Aufführungsbedingungen können nur durch Abschluss eines gesonderten Vertrages mit Jörg Appel rechtswirksam werden.
Sendung zur Ansicht:
Sie können Stücke gerne zur Ansicht über die dafür vorgesehene Funktion beim jeweiligen Stück oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse Joerg.Appel@web.de bestellen. Sie werden Ihnen dann kostenlos als pdf-Dokument per E-Mail zugesendet. Die Dokumente zur Ansicht dürfen von Ihnen zum persönlichen Gebrauch einmalig ausgedruckt werden. Mehrfaches Ausdrucken, Kopieren oder Vervielfältigen auf andere Art und Weise sind nicht gestattet.
Anmeldung zur Aufführung:
Die Anmeldung zur Aufführung eines Stückes erfolgt formlos über eine E-Mail, in der folgende Informationen enthalten sein müssen:
Aufzuführendes Stück
aufführende Bühne
Aufführungsort(e)
Termine der geplanten Aufführungen
Die Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor der Aufführung erfolgen. Sie erhalten dann eine Aufführungsgenehmigung und ein Dokument des gewählten Stückes per E-Mail zugesendet. Dieses Dokument können Sie für die Belange Ihrer Aufführungen und im Bereich der erteilten Aufführungsgenehmigung verwenden. D. h. Sie können es auf Ihre Belange anpassen und für Spieler, Regie und Souffleuse als Textvorlage ausdrucken. Ein Anspruch auf Erteilung der Aufführungsgenehmigung besteht nicht.
Zuwiderhandlungen:
Werden Aufführungen ohne Genehmigung durchgeführt, Exemplare unerlaubt abgeschrieben oder auf andere Art vervielfältigt so verstößt das gegen das Urheberrecht und ist gesetzlich verboten. Verstöße werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.
Aufführungsgebühren:
Die Gebühren für die Aufführung eines Stückes belaufen sich auf 10% der erzielten Eintrittsgelder, mindestens jedoch auf die aktuell zu jedem Stück ausgewiesene Mindestaufführungsgebühr. Diese finden Sie hier auf den Internetseiten.
Abrechnung der Aufführungen:
Die Abrechnung der Aufführungen erfolgt spätestens 1 Monat nach Durchführung der Aufführungen, indem Sie ein formloses E-Mail schicken mit folgenden Angaben:
Aufgeführtes Stück
Aufführende Bühne
Aufführungsort(e)
Eintrittspreis
Termine der Aufführungen
Zuschaueranzahl (für jeden Termin einzeln aufgelistet)
Einnahmen aus Eintritten (für jeden Termin einzeln aufgelistet)
Aufgrund dieser Angaben erhalten Sie dann eine Rechnung über die Aufführungsgebühren zugesendet.